VwGH 08.02.1982, 0707/80
VwGH 08.02.1982, 0707/80
Rechtssätze
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Norm | ParkometerG Wr 1974 §1; |
RS 1 | Die bloße Behauptung des Zulassungsbesitzers, das Lenken seines Kfz einem vorübergehenden im Inland weilenden Ausländer überlassen zu haben, hindert die Behörde nicht, in freier Beweiswürdigung zu dem Ergebnis zu gelangen, daß der Zulassungsbesitzer sein Kfz zur Tatzeit selbst gelenkt hat, wenn dieser weitere Auskünfte über Dauer und Zweck des Aufenthaltes des Ausländers im Inland ausdrücklich verweigert und die Ermittlungen der Behörde (Anfrage beim Zentralmeldeamt, vergeblicher Versuch einer schriftlichen Kontaktaufnahme mit dem Ausländer) keinen Anhaltspunkt für den inländischen Aufenthalt, ja überhaupt für die Existenz des genannten Ausländers ergeben. |
Normen | |
RS 2 | Der Kreis der Beteiligten ist weiter als jener der Parteien, da jede Partei Beteiligte, aber nicht jeder Beteiligte Partei des Verwaltungsverfahrens sein muss (Hinweis E , 885/69). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0144/73 E VwSlg 8444 A/1973 RS 3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1980000707.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-53151