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VwGH 17.09.1969, 0706/69

VwGH 17.09.1969, 0706/69

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §9 Abs1 Z6 lita idF 1965/202;
RS 1
Durch die mit der Einkommensteuer-Novelle 1965 erfolgte Neufassung des § 9 Abs 1 Z 6 EStG 1953, hat der Gesetzgeber eine einmalige Festsetzung der AfA-Bemessungsgrundlage beabsichtigt. Dies schließt einen Wechsel der Abschreibungsgrundlage aus. Das eingeräumte Wahlrecht war grundsätzlich bereits anläßlich der Veranlagung für 1964 auszuüben, es sei denn, daß dem Steuerpflichtigen zu diesem Zeitpunkt die Höhe des Einheitswertes zum noch nicht bekannt war.

*

E , 706/69 #1 VwSlg 3952 F/1969
Norm
RS 2
Die belangte Behörde hat einen als Verfahrensmangel gerügten (offensichtlichen) Fehler durch einen Berichtigungsbescheid beseitigt und damit den Bf in diesem Punkte klaglos gestellt. *

E , 706/69 #2 VwSlg 3952 F/1969

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3952 F/1969
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000706.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-53150