VwGH 17.09.1969, 0706/69
VwGH 17.09.1969, 0706/69
Rechtssätze
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Norm | EStG 1953 §9 Abs1 Z6 lita idF 1965/202; |
RS 1 | Durch die mit der Einkommensteuer-Novelle 1965 erfolgte Neufassung des § 9 Abs 1 Z 6 EStG 1953, hat der Gesetzgeber eine einmalige Festsetzung der AfA-Bemessungsgrundlage beabsichtigt. Dies schließt einen Wechsel der Abschreibungsgrundlage aus. Das eingeräumte Wahlrecht war grundsätzlich bereits anläßlich der Veranlagung für 1964 auszuüben, es sei denn, daß dem Steuerpflichtigen zu diesem Zeitpunkt die Höhe des Einheitswertes zum noch nicht bekannt war. * E , 706/69 #1 VwSlg 3952 F/1969 |
Norm | |
RS 2 | Die belangte Behörde hat einen als Verfahrensmangel gerügten (offensichtlichen) Fehler durch einen Berichtigungsbescheid beseitigt und damit den Bf in diesem Punkte klaglos gestellt. * E , 706/69 #2 VwSlg 3952 F/1969 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3952 F/1969 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1969000706.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-53150