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VwGH 06.07.1981, 0705/80

VwGH 06.07.1981, 0705/80

Rechtssätze


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Normen
LAO Wr 1962 §7 Abs1;
VergnügungssteuerG Wr 1963 §14 Abs1;
RS 1
Die Haftung nach § 7 Abs 1 LAO Wr trifft auch denjenigen, der unter der Voraussetzung, daß seine schuldhafte Pflichtverletzung für die spätere Uneinbringlichkeit der Abgabe kausal ist - einen Abgabenanspruch bei einer Selbstbemessungsabgabe (hier: nach dem VergnügungsStG für Wien 1963) entstehen läßt, auch wenn er im Zeitpunkt der Fälligkeit, zu dem die Abgabe nicht mehr eingebracht werden kann, keine Organeigenschaft mehr innehat.
Norm
LAO Wr 1962 §7 Abs1;
RS 2
Ausführungen zur Behauptungslast, aus welchen Gründen es dem haftungspflichtigen Gesellschaftsorgan unmöglich war, seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen (Hinweis E , 2591, 3283/80).
Normen
BAO §80 impl;
BAO §9 Abs1 impl;
GmbHG §20;
GmbHG §41 Abs3;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;
RS 3
Die dem Geschäftsführer von den Gesellschaften auferlegte Verpflichtung, Weisungen eines Dritten, der nicht Gesellschaftorgan ist, zu befolgen, findet dort ihre Grenze, wo die Befolgung den Geschäftsführer zivilrechtlich oder strafrechtlich verantwortlich machen würde oder den Interessen der Gesellschaft nachteilig wäre. Weisungen, durch deren Befolgung öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (zB die BÜcher zu führen oder steuerliche Vorschriften zu beachten) verletzt würden, sind keinesfalls zu beachten.
Norm
LAO Wr 1962 §7 Abs1;
RS 4
Ausführungen zur Haftung eines als "Strohmann" für einen Dritten - der in der Gesellschaft keine Organfunktion bekleidet - auftretenden Geschäftsführer für abgabenrechtliche Pflichtverletzung nach § 7 Abs 1 LAO Wr.
Normen
GmbHG §16;
GmbHG §17;
HGB §15;
RS 5
Der Rücktritt des Geschäftsführers einer GmbH ist - wenn auch im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt - als einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers der Gesellschaft gegenüber möglich. Durch die in § 15 HGB getroffene Regelung wird die faktische Beendigung der Geschäftsführereigenschaft nicht beseitigt; die Anwendbarkeit des § 15 HGB ist auf den Vertrauensschutz Dritter in die Befugnis zur Abgabe rechtserheblicher Erklärungen beschränkt (OLG Wien, , HS 8478).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5611 F/1981;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000705.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-53149