Suchen Hilfe
VwGH 22.02.1963, 0700/61

VwGH 22.02.1963, 0700/61

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
EStG 1953 §10 Abs1 Z5 idF 1957/283;
GewStG §6 Abs3;
RS 1
Ein MANGEL DER ORDNUNGSMÄßIGEN Buchführung, der die Vortragsfähigkeit des Verlustes ausschließt, liegt auch schon dann vor, wenn die Inventuren fehlerhaft, zB die halbfertigen Arbeiten nicht mit den Herstellungskosten ausgewiesen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Herstellungskosten der halbfertigen Arbeiten im übrigen aus der Buchhaltung errechnet werden könne. Die Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung wird auch nicht dadurch berührt, daß sonstige Fehlbuchungen nachher gegenüber der Finanzbehörde aufgeklärt werden können.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 2807 F/1963
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000700.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-53142

Feedback

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden