VwGH 01.07.1970, 0699/69
VwGH 01.07.1970, 0699/69
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Ausführungen zur Frage der Zwangsläufigkeit einer außergewöhnlichen Belastung 1) durch Alimentationsleistungen für ein Kind bei bestrittener Zeugungsfähigkeit, 2) wenn über sie ein Gerichtsurteil ergangen ist oder wenn sie zu Steuerrückständen führen, deren Abstattung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigt. * E , 699/69 #1 |
Normen | |
RS 2 | Stellen sich Aufwendungen als FOLGE EINES VERHALTENS dar, zu dem sich der Abgabepflichtige aus freien Stücken entschlossen hat, obwohl er mit der Möglichkeit des Eintrittes solcher Folgen rechnen mußte, dann ist die Belastung durch diese Aufwendungen nicht zwangsläufig erwachsen. * E , 1855/52 #1 VwSlg 923 F/1954; |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1855/52 E VwSlg 923 F/1954 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1969000699.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-53140