VwGH 16.12.1965, 0683/65
VwGH 16.12.1965, 0683/65
Rechtssätze
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Norm | GebG 1957 §9; |
RS 1 | Einem Realitätsvermittler kann die Kenntnis der Gebührenvorschriften zugemutet werden. * E , 683/65 #1 |
Norm | GebG 1957 §9; |
RS 2 | Verletzt ein Abgabepflichtiger die Stempelpflicht in Fällen gleicher Art mehrmals, dann kann beim Aufgreifen eines solchen Falles durch die Abgabenbehörde nicht ein erstmaliger Verstoß angenommen werden und in der Festsetzung einer Gebührenerhöhung kann nicht ein Mißbrauch des der Behörde eingeräumten Ermessens erblickt werden. * E , 683/65 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1965000683.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-53123