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VwGH 16.12.1965, 0683/65

VwGH 16.12.1965, 0683/65

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Einem Realitätsvermittler kann die Kenntnis der Gebührenvorschriften zugemutet werden.

*

E , 683/65 #1
Norm
RS 2
Verletzt ein Abgabepflichtiger die Stempelpflicht in Fällen gleicher Art mehrmals, dann kann beim Aufgreifen eines solchen Falles durch die Abgabenbehörde nicht ein erstmaliger Verstoß angenommen werden und in der Festsetzung einer Gebührenerhöhung kann nicht ein Mißbrauch des der Behörde eingeräumten Ermessens erblickt werden.

*

E , 683/65 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000683.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-53123