Suchen Hilfe
VwGH 13.09.1977, 0682/77

VwGH 13.09.1977, 0682/77

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
AVG §23 Abs1;
AVG §8;
AVG Teil1 Abschn4;
ZustG §16 impl;
RS 1
Grundsätzlich besitzt jede Partei des Verfahrens (hier Nachbar im Baubewilligungsverfahren) einen Rechtsanspruch auf Zustellung des das Verfahren abschließenden Bescheides. Eine Zustellung, die an beide Ehegatten adressiert ist, und von einem Ehegatten unterfertigt wurde, kann für den anderen Ehegatten nicht als Ersatzzustellung rechtswirksam sein (Hinweis E , 1423/76; anderer Sachverhalt: E , 1505/70).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 9383 A/1977
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000682.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-53122