VwGH 10.10.1972, 0664/72
VwGH 10.10.1972, 0664/72
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Strafverteidigungskosten eines FREIGESPROCHENEN Angeklagten sind keine Betriebsausgaben, wenn die Anklage wegen eines Deliktes erhoben wurde (hier Untreue und Veruntreuung), das seiner Art nach mit dem Betrieb in keinem Zusammenhang steht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4437 F/1972; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1972000664.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-53100