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VwGH 10.10.1972, 0664/72

VwGH 10.10.1972, 0664/72

Rechtssatz


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Normen
EStG 1967 §12 Z1;
EStG 1967 §4 Abs4;
RS 1
Strafverteidigungskosten eines FREIGESPROCHENEN Angeklagten sind keine Betriebsausgaben, wenn die Anklage wegen eines Deliktes erhoben wurde (hier Untreue und Veruntreuung), das seiner Art nach mit dem Betrieb in keinem Zusammenhang steht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4437 F/1972;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000664.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-53100