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VwGH 15.06.1979, 0659/75

VwGH 15.06.1979, 0659/75

Rechtssatz


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Normen
EStG 1967 §11 Abs1;
EStG 1967 §4 Abs3;
RS 1
Es liegt im Wesen einer a-conto gezahlten Provision, daß der Provisionsanspruch der Höhe oder allenfalls auch dem Grunde nach noch nicht gegeben ist und dessen Entstehen bloß in Zukunft erwartet wird. A-conto eines Provisionsanspruches geleistete Zahlungen stellen Betriebseinnahmen des Handelsvertreters dar und sind nicht erst als zum Zeitpunkt der Abrechnung zugeflossen anzusehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1975000659.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-53092