VwGH 15.06.1979, 0659/75
VwGH 15.06.1979, 0659/75
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Es liegt im Wesen einer a-conto gezahlten Provision, daß der Provisionsanspruch der Höhe oder allenfalls auch dem Grunde nach noch nicht gegeben ist und dessen Entstehen bloß in Zukunft erwartet wird. A-conto eines Provisionsanspruches geleistete Zahlungen stellen Betriebseinnahmen des Handelsvertreters dar und sind nicht erst als zum Zeitpunkt der Abrechnung zugeflossen anzusehen. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1975000659.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-53092