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VwGH 29.10.1970, 0658/69

VwGH 29.10.1970, 0658/69

Rechtssatz


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Normen
FinStrG §138 Abs2 litb;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z2 impl;
VStG §44a;
VwGG §42 Abs2 lita;
VwGG §42 Abs2 Z1 impl;
RS 1
Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt nach rechtswidrig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000658.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-53090

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