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VwGH 27.10.1970, 0651/70

VwGH 27.10.1970, 0651/70

Rechtssätze


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Normen
B-VG Art119a Abs5;
VwGG §42 Abs2 lita;
VwGG §42 Abs2 Z1 impl;
RS 1
Hat die Aufsichtsbehörde im Verfahren über eine Vorstellung wesentliche Verfahrensmängel des Verfahrens vor den Gemeindebehörden nicht wahrgenommen, dann ist der Vorstellungsbescheid selbst dann - auch zwar wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts - aufzuheben, wenn in der Beschwerde bezüglich die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften mit der Begründung beantragt wurde, die Aufsichtsbehörde hätte es unterlassen, die nötigen Ergänzungen des Sachverhaltes und eigene Ermittlungen vorzunehmen. (Hinweis auf E vom , Zl. 0906/67)
Normen
AVG §42 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
RS 2
Wird trotz ordnungsgemäßer und der Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 42 AVG 1950 enthaltener Ladung zu einer mündlichen Verhandlung vom Eigentümer eines zu Gunsten einer Bundesstraße zu enteignender Liegenschaft in dieser Verhandlung die Enteignung nicht unter dem Gesichtspunkt der Trassenführung bekämpft, so ist der Eigentümer in dieser Hinsicht präkludiert, an welcher Präklusion auch der VwGH gebunden ist (Hinweis E , 0559/66).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0637/65 E RS 3
Normen
AVG §13a impl;
AVG §39 Abs2;
AVG §42;
AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl;
RS 3
Die Behörde ist einer bei der Verhandlung trotz gehöriger Ladung unentschuldigt abwesenden Partei gegenüber keineswegs verpflichtet, sie zu entsprechenden Verfahrenshandlungen anzuleiten. Hiezu ist die Aufsichtsbehörde lediglich berechtigt. (Hinweis auf E vom , Zl. 0255/67)
Normen
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
RS 4
Die Vorstellungsbehörde ist nicht verpflichtet, durch eigene Ermittlungen die Voraussetzungen für die endgültige Lösung der Frage, ob eine Verletzung des Vorstellungserwerbes in materiellen Rechten eingetreten sei, zu schaffen (Hinweis E , 0255/67).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0587/68 E RS 3
Norm
AVG §52;
RS 6
Durch bloße Behauptungen bzw Bestreitung allein kann eine Partei ein Sachverständigengutachten nicht entkräften, dazu wäre zumindest erforderlich, dass die Partei ihre Behauptung durch ein von ihr selbst beigebrachtes Sachverständigengutachten untermauert (Hinweis E , 122/60).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1532/65 E RS 2
Norm
GdO OÖ 1965;
RS 7
die Aufsichtsbehörde hat auch in der Vorstellung nicht geltend gemachte Verletzungen subjektiver Rechte des Vorstellungswerbers wahrzunehmen, sofern eine zulässige Vorstellung vorliegt und der Vorstellungswerber mit den betreffenden Rechten nicht präkludiert.
Norm
AVG §39 Abs2;
RS 8
Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens (§ 39 AVG 1950) enthebt die Parteien des Verfahrens nicht ihrer Verpflichtung, an der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes mitzuwirken (Hinweis auf E vom , Zl. 0580/60), und kann durch bloße Behauptung bzw. durch Bestreitung allein die Partei ein Sachverständigengutachten nicht entkräften. (Hinweis auf E vom , Zl. 1552/65)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 7896 A/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000651.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-53079