VwGH 01.02.1980, 0643/79
VwGH 01.02.1980, 0643/79
Rechtssätze
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Norm | BAO §188; |
RS 1 | Die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einer Liegenschaft kann nicht auch die Einkünfte umfassen, die auf den zu einem gewerblichen Betriebsvermögen eines Miteigentümers gehörigen Anteil entfallen; diese sind nur bei der den Gewerbebetrieb betreffenden Gewinnermittlung zu berücksichtigen (Hinweis E , 661/74). |
Norm | EStG 1972 §4 Abs1; |
RS 2 | Ein dem Betriebsinhaber gehörender Hausanteil gehört, soweit er dem Ausmaß der betrieblichen Verwendung des Hauses entspricht, zu seinem Betriebsvermögen. Von einem Miteigentümer für die Benützung eines Gebäudeteiles gezahlte Mietzinse bilden entsprechend den Eigentumsverhältnissen der anderen Miteigentümer Betriebsausgaben dieses Miteigentümers. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979000643.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-53067