VwGH 27.01.1972, 0635/71
VwGH 27.01.1972, 0635/71
Rechtssätze
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Norm | StVO 1960 §52 Z10a; |
RS 1 | Ausführungen in Widerlegung des Beschwerdevorbringens, warum ein Beschwerdefall die Behörde die Geschwindigkeitsmessung mittels eines Radargerätes (Multanovagerät) ihrer Entscheidung zu Grund legen durfte. |
Normen | |
RS 2 | Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, dass weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Verwaltungsbehörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2771/52 E VwSlg 3046 A/1953 RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1971000635.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-53054