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VwGH 27.01.1972, 0635/71

VwGH 27.01.1972, 0635/71

Rechtssätze


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Norm
StVO 1960 §52 Z10a;
RS 1
Ausführungen in Widerlegung des Beschwerdevorbringens, warum ein Beschwerdefall die Behörde die Geschwindigkeitsmessung mittels eines Radargerätes (Multanovagerät) ihrer Entscheidung zu Grund legen durfte.
Normen
AVG §45 Abs2;
BAO §167 Abs2 impl;
VwGG §42 Abs2 litc Z2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb impl;
RS 2
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, dass weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Verwaltungsbehörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2771/52 E VwSlg 3046 A/1953 RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000635.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-53054