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VwGH 15.03.1957, 0630/56

VwGH 15.03.1957, 0630/56

Rechtssatz


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Normen
EStG 1939 §4 Abs3;
EStG 1939 §6 Z1;
EStG 1939 §7 Abs1;
EStG 1953 §4 Abs3;
EStG 1953 §6 Abs1 Z1;
EStG 1953 §7 Abs1;
RS 1
Eine ABSCHREIBUNG VON ANLAGEGÜTERN auf den niedrigeren TEILWERT ist nur bei Steuerpflichtigen möglich, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Sinken die Wiederbeschaffungskosten eines Anlagegutes (infolge Liberalisierung der Einfuhrbeschränkungen), ohne daß dies die Verwendungsfähigkeit und die Nutzungsdauer des Anlagegutes berührt, dann sind auch Absetzungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1613 F/1957;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1956000630.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-53045