VwGH 15.03.1957, 0630/56
VwGH 15.03.1957, 0630/56
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Eine ABSCHREIBUNG VON ANLAGEGÜTERN auf den niedrigeren TEILWERT ist nur bei Steuerpflichtigen möglich, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Sinken die Wiederbeschaffungskosten eines Anlagegutes (infolge Liberalisierung der Einfuhrbeschränkungen), ohne daß dies die Verwendungsfähigkeit und die Nutzungsdauer des Anlagegutes berührt, dann sind auch Absetzungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1613 F/1957; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1957:1956000630.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-53045