Suchen Hilfe
VwGH 02.03.1972, 0596/71

VwGH 02.03.1972, 0596/71

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Der zweite und jeder folgende Erwerb von Kommanditanteilen an einer GmbH oder AG & Co KG unterliegt der Rechtsgebühr und nicht der Gesellschaftssteuer. Steuerschuldner ist nicht die GmbH (AG) und Co KG, sondern Veräußerer und Erwerber des Anteiles. Auch die bloße Übertragung solcher Anteile zwischen Treuhändern (Treuhänderwechsel) löst die Gebührenpflicht aus - § 24 Abs 1 lit c BAO findet keine Anwendung (Hinweis E , 1444/58 VwSlg 1937 F/1959, E , 1317/61 VwSlg 2567 F/1962 und E , 1413/69).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000596.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-52999

Feedback

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden