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VwGH 26.11.1958, 0591/56

VwGH 26.11.1958, 0591/56

Rechtssatz


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Normen
KVG 1934 §2 Z1;
KVG 1934 §6 Abs1 Z3;
RS 1
Ein Darlehen mit Gewinnbeteiligung, das der Gesellschaftsteuer unterliegt, ist auch dann gegeben, wenn dem Darlehensgläubiger nur ein Anteil am Gewinn einer bestimmten Anlage eingeräumt ist, sofern nur eine getrennte Berechnung des Teilgewinnes dieser Anlage kalkulatorisch möglich ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1916 F/1958
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1956000591.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-52992