VwGH 26.11.1958, 0591/56
VwGH 26.11.1958, 0591/56
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ein Darlehen mit Gewinnbeteiligung, das der Gesellschaftsteuer unterliegt, ist auch dann gegeben, wenn dem Darlehensgläubiger nur ein Anteil am Gewinn einer bestimmten Anlage eingeräumt ist, sofern nur eine getrennte Berechnung des Teilgewinnes dieser Anlage kalkulatorisch möglich ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1916 F/1958 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1956000591.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-52992