Suchen Hilfe
VwGH 13.03.1968, 0588/66

VwGH 13.03.1968, 0588/66

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BAO §21 Abs1;
BAO §22;
BAO §23 Abs1;
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
UStG 1959 §2 Abs1;
RS 1
Der Verpächter eines Unternehmens bleibt steuerlich trotz der Verpachtung Unternehmer, wenn er sich zum Prokuristen des verpachteten Unternehmens bestellen läßt, dieses faktisch allein leitet, das Geschäftsrisiko trägt und keine kurzfristige Kündigungsfrist vereinbart ist.

*

E , 0588/66 #1;
Norm
EStG 1953 §4 Abs4;
RS 2
Ist ein Rechtsanwalt steuerlich als Unternehmer eines von ihm verpachteten Unternehmens anzusehen und ist ihm die anwaltliche Vertretung des Unternehmens übertragen, dann gehören Anwaltshonorare, die ihm aus dieser Vertretung zufließen, bei dem verpachteten Unternehmen nicht zu den Betriebsausgaben. *

E , 588/66 #1
Norm
BAO §21 Abs1;
RS 3
Bei Personen, die zueinander in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen, muß besonders vorsichtig geprüft werden, ob das betreffende Rechtsgeschäft auch unter Fremden mit den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. *

E , 0588/66 #3;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1966000588.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-52979