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VwGH 19.09.1973, 0579/72

VwGH 19.09.1973, 0579/72

Rechtssatz


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Normen
EStG 1967 §12 Z1;
EStG 1967 §4 Abs4;
RS 1
Die Abhaltung eines Fachkongresses im Rahmen einer Schiffskreuzfahrt stellt eine Verbindung zwischen fachlicher Weiterbildung, die zweifellos beruflich bedingt sein kann, und Erholungszwecken der Kongreßteilnehmer dar. Aufwendungen für eine solche Kreuzfahrt, die gem § 12 Z 1 EStG 1967 dem Kreis der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, können daher auch dann nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die Teilnehmergebühr für die Vorlesungen stellt jedoch eine Betriebsausgabe dar.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4580 F/1973
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1972000579.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-52968