VwGH 19.09.1973, 0579/72
VwGH 19.09.1973, 0579/72
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Abhaltung eines Fachkongresses im Rahmen einer Schiffskreuzfahrt stellt eine Verbindung zwischen fachlicher Weiterbildung, die zweifellos beruflich bedingt sein kann, und Erholungszwecken der Kongreßteilnehmer dar. Aufwendungen für eine solche Kreuzfahrt, die gem § 12 Z 1 EStG 1967 dem Kreis der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, können daher auch dann nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die Teilnehmergebühr für die Vorlesungen stellt jedoch eine Betriebsausgabe dar. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4580 F/1973 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1972000579.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-52968