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VwGH 28.10.1966, 0579/65

VwGH 28.10.1966, 0579/65

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §4 Abs4;
RS 1
Ausführungen betreffend Aufwendungen für einen 02ten Personenkraftwagen eines Arztes; Beweiswürdigung der Behörde; Partei führte kein Fahrtenbuch; daher Schätzung des Privatanteils.

*

E , 0579/65 #1
Norm
EStG 1953 §33 idF 167/1962;
RS 2
Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehegattin erwachsen nicht zwangsläufig, wenn der Abgabepflichtige die Zerrüttung seiner Ehe durch sein alleiniges oder überwiegendes Verschulden herbeigeführt hat.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1890/61 E RS 3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000579.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-52967