VwGH 12.02.1965, 0575/64
VwGH 12.02.1965, 0575/64
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Wird iZm der (privatrechtlichen) Kündigung eines Bestandvertrages vom Grundeigentümer eine Absiedlungsbeihilfe gewährt mit der Verpflichtung, das Bestandobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt geräumt zu übergeben, dann macht der zwischen den beiderseitigen Leistungen bestehende unmittelbare Zusammenhang die Beihilfe bei dem gekündigten Bestandnehmer umsatzsteuerpflichtig. |
Normen | |
RS 2 | Wird iZm der (privatrechtlichen) Kündigung eines Bestandvertrages vom Grundeigentümer eine ABSIELDUNGSBEIHILFE gewährt mit der Verpflichtung, das Bestandobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt geräumt zu übergeben, und ist der Grundeigentümer eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, dann ist in der Beihilfe keine einkommensteuerfreie (§ 3 Abs 1 Z 6 EStG 1953), wegen Hilfsbedürftigkeit gewährte Zuwendung aus öffentlichen Mitteln gelegen. * E , 0575/64 #2 VwSlg 3224 F/1965; |
Norm | EStG 1953 §6 Abs2; |
RS 3 | Wird iZm der (privatrechtlichen) Kündigung eines Bestandvertrages vom Grundeigentümer eine Absiedlungsbeihilfe gewährt mit der Verpflichtung, das Bestandobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt geräumt zu übergeben, dann liegt darin weder ein behördlicher Eingriff, noch ein Fall höherer Gewalt, sodaß die Bildung einer Ersatzbeschaffungsrücklage aus der Absiedlungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3224 F/1965 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964000575.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-52960