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VwGH 28.11.1948, 0571/68

VwGH 28.11.1948, 0571/68

Rechtssatz


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Normen
AVG §63;
AVG §65;
AVG §68 Abs1;
RS 1
Die Prüfung der Zulässigkeit der Durchbrechung der Rechtskraft auf Grund eines geänderten Sachverhaltes darf ausschließlich nur anhand jener Gründe erfolgen, die von der Partei in 1.Instanz zur Begründung ihres Begehrens auf neuerliche Entscheidung geltend gemacht worden sind. Derartige Gründe können daher in der Berufung nicht neu geltend gemacht werden oder im Berufungsverfahren von der Partei ausgewechselt werden (Hinweis E , 1649/59).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1948:1968000571.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-52951