VwGH 11.10.1963, 0560/63
VwGH 11.10.1963, 0560/63
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Die Kosten einer mit Frau und minderjährigen Kindern unternommenen Italienreise gehören auch dann in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen, wenn dieser die Reise auch zu Gesprächen mit italienischen Geschäftspartnern benützt. * E , 0560/63 #1; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1963000560.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-52939