VwGH 26.01.1962, 0549/60
VwGH 26.01.1962, 0549/60
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Rückzahlung eines im Rahmen des Unternehmens vereinnahmten Kaufpreises ist eine unmittelbar durch den Betrieb veranlaßte Aufwendung und somit eine Betriebsausgabe, welche von der Berücksichtigung nach § 33 EStG 1953 ausgeschlossen ist. - Ein aus erhöhten geschäftlichem Unternehmerwagnis (hier: riskante Geschäfte bei Kriegsende) entstandener Aufwand kann nicht als außerordentliche Belastung berücksichtigt werden. * E , 0549/60 #1 |
Norm | EStG 1953 §33; |
RS 2 | Rückzahlung eines im Rahmen des Unternehmens vereinnahmten Kaufpreises keine außergewöhnliche Belastung - ein aus geschäftlicher Unternehmerwagnis entstandener Aufwand kann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (Hinweis E , VwSlg 923 F/1954). * E , 549/60 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1960000549.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-52921