VwGH 19.02.1970, 0544/68
VwGH 19.02.1970, 0544/68
Rechtssätze
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Norm | BAO §303 Abs4; |
RS 1 | Verfahrensschritte, die von der belangten Behörde innerhalb des Wiedereinsetzungszeitraumes in Unkenntnis des Sachverhaltes gemacht wurden, sind für die Frage der Wiederaufnahme eines Veranlagungsverfahrens ohne Bedeutung. * E , 544/68 #1 VwSlg 4035 F/1970 |
Norm | UStG 1959 §3 Abs10; |
RS 2 | Auf Grund von Verpflichtungserklärungen gezahlte Räumungsbeihilfen unterliegen auch dann der Umsatzsteuer, wenn der Steuerpflichtige auch ohne die Verpflichtungserklärung auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Räumung des Bestandgegenstandes hätte gezwungen werden können (Hinweis E , 1308/60). |
Norm | BAO §250 Abs1 litd; |
RS 3 | Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob die belangte Behörde in einem Bescheid die Begründung , die schon in einem vorher ergangenen Bescheid enthalten war, wörtlich wiederholt oder ob sie sich der Einfachheit halber auf die Begründung dieses Bescheides beruft (Hinweis E , 1540/65, VwSlg 3459 F/1966). * E , 544/68 #3 VwSlg 4035 F/1970 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4035 F/1970 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1968000544.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-52914