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VwGH 19.02.1970, 0544/68

VwGH 19.02.1970, 0544/68

Rechtssätze


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Norm
BAO §303 Abs4;
RS 1
Verfahrensschritte, die von der belangten Behörde innerhalb des Wiedereinsetzungszeitraumes in Unkenntnis des Sachverhaltes gemacht wurden, sind für die Frage der Wiederaufnahme eines Veranlagungsverfahrens ohne Bedeutung.

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E , 544/68 #1 VwSlg 4035 F/1970
Norm
UStG 1959 §3 Abs10;
RS 2
Auf Grund von Verpflichtungserklärungen gezahlte Räumungsbeihilfen unterliegen auch dann der Umsatzsteuer, wenn der Steuerpflichtige auch ohne die Verpflichtungserklärung auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Räumung des Bestandgegenstandes hätte gezwungen werden können (Hinweis E , 1308/60).
Norm
BAO §250 Abs1 litd;
RS 3
Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob die belangte Behörde in einem Bescheid die Begründung , die schon in einem vorher ergangenen Bescheid enthalten war, wörtlich wiederholt oder ob sie sich der Einfachheit halber auf die Begründung dieses Bescheides beruft (Hinweis E , 1540/65, VwSlg 3459 F/1966).

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E , 544/68 #3 VwSlg 4035 F/1970

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4035 F/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1968000544.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-52914