VwGH 25.03.1966, 0536/65
VwGH 25.03.1966, 0536/65
Rechtssätze
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Norm | EStG 1953 §4 Abs4; |
RS 1 | Aufwendungen eines in New York wohnhaften und an einer Wiener Apotheke als Gesellschafter beteiligten beschränkt Steuerpflichtigen für Fahrtspesen von New York nach Wien und zurück und für Tagesgebühren sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. * E , 536/65 #1 |
Norm | EStG 1953 §4 Abs4; |
RS 2 | Der Grundsatz, daß Ausgaben, die sich aus der Begründung oder aus der Beibehaltung des Wohnsitzes in größerer Entfernung von der Betriebsstätte ergeben, grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen sind, weil eine solche Wahl des Wohnsitzes in der Regel durch persönliche Gründe bedingt ist (hg E VwSlg 726 und 1564 ua), gilt auch für beschränkt Steuerpflichtige. * E , 0536/65 #2 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1966:1965000536.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-52903