VwGH 06.07.1979, 0531/78
VwGH 06.07.1979, 0531/78
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Jubiläumsgeschenke des Dienstgebers, die aus Anlaß eines Firmenjubiläums gewährt werden, sind nur dann beitragsfrei, wenn es sich um ein Firmenjubiläum aus Anlaß des Ablaufes eines Mehrfachen von 10 Jahren oder auch beispielsweise des Ablaufes von 25 Jahren handelt. (Hinweis auf E vom , 0744/66, VwSlg 6986 A/1966) |
Normen | |
RS 2 | Zu den im § 49 Abs 3 Z 17 ASVG genannten üblichen Sachzuwendungen, die bei Betriebsveranstaltungen empfangen werden, sind die Jubiläumsgeschenke schon deshalb nicht zu zählen, weil ihre Beitragsfreiheit durch § 49 Abs 3 Z 10 leg cit abschließend geregelt wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 9907 A/1979 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1978000531.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-52896