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VwGH 15.09.1976, 0519/75

VwGH 15.09.1976, 0519/75

Rechtssätze


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Norm
UStG 1972 §6 Z11;
RS 1
Ob eine Bildungseinrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 eine einer öffentlichen Schule vergleichbare Tätigkeit ausübt, ist an Hand des Lehrstoffes zu beurteilen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0559/75 E VwSlg 4968 F/1976 RS 1
Norm
UStG 1972 §6 Z11;
RS 2
Eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit liegt nicht vor, wenn sich die festgestellte Übereinstimmung auf einen untergeordneten Teil eines einzigen der an den allgemeinbildenden höheren Schulen Unterrichteten Gegenstände sohin auf einen geringfügigen Bruchteil des Lehrstoffes dieser Schulen beschränkt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5003 F/1976
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000519.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-52876