VwGH 27.06.1956, 0511/56
VwGH 27.06.1956, 0511/56
Rechtssätze
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Norm | GebG 1957 §14 TP5 Abs1; |
RS 1 | Wird eine Urkunde über ein mit einer Gebietskörperschaft abgeschlossenens Rechtsgeschäft einer stempelpflichtigen Eingabe an ein Organ dieser Gebietskörperschaft beigelegt, dann unterliegt sie der Beilagengebühr nach der Zahl der Bogen dieser Urkunde, und zwar auch dann, wenn eine Überreichung dieser Rechtsurkunde als Beilage nicht erforderlich gewesen aäre und die Urkunde auch ohne Eingabe hätte vorgelegt werden können. * E , 511/56 #1 VwSlg 1452 F/1956 |
Norm | GebG 1957 §14 TP5 Abs1; |
RS 2 | Überreicht in einem Stundungsantrag der Steuerpflichtige Abtretungserklärungen zugunsten von Gebietskörperschaft zwecks Sicherung rückständiger öffentlicher Abgaben, so unterliegen diese der Beilagengebühr. * E , 511/56, VwSlg 1452 F/1956 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1452 F/1956 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1956:1956000511.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-52860