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VwGH 11.06.1953, 0486/53

VwGH 11.06.1953, 0486/53

Rechtssatz


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Norm
BAO §90 Abs1;
RS 1
Das Recht auf Akteneinsicht soll nur der Partei die Geltendmachung und Verteidigung ihrer Interessen in einem bestimmten Verfahren ermöglichen, es bedeutet aber nicht, daß einer Person ein Anspruch eingeräumt wird, Kenntnis von allen sie betreffenden Aktenstücken einer Behörde zu erhalten, soferne diese nicht Grundlage eines Verfahrens bilden. *

E , 486/53 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1953:1953000486.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-52831