Suchen Hilfe
VwGH 28.05.1969, 0479/67

VwGH 28.05.1969, 0479/67

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
AVG §73 Abs2;
VwGG §42 Abs2 litb;
RS 1
Die Rechtswirksamkeit des schriftlichen Verlangens nach Übergang der Entscheidungspflicht tritt unmittelbar mit dessen Einbringung bei der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde ein. Ein nach diesem Zeitpunkt durch die Unterbehörde erlassener Bescheid, (das ist nach Zustellung des Bescheides an den Adressaten) ist infolge Unzuständigkeit dieser Behörde rechtswidrig, und zwar unabhängig davon, ob dem Devolutionsantrag Berechtigung zukam oder nicht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 7577 A/1969
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1967000479.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-52820