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VwGH 19.10.1961, 0474/61

VwGH 19.10.1961, 0474/61

Rechtssatz


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Normen
EStG 1953 §35 Abs3;
GewStG §22 Abs3;
RS 1
Ein Bescheid über die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen und Gewerbesteuervorauszahlungen, der erst nach dem 30.September zugestellt wird, ist verspätet und somit rechtswidrig. *

E , 0474/61 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1961000474.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-52815