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VwGH 19.01.1973, 0469/71

VwGH 19.01.1973, 0469/71

Rechtssatz


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Normen
AVG §33 Abs3 impl;
BAO §108 Abs4;
FinStrG §56 Abs2 idF 1975/335;
RS 1
Es kann nach dem Wortlaut des § 108 Abs 4 BAO nicht zweifelhaft sein, daß vom normativen Gehalt dieser Bestimmung lediglich der durch die Inanspruchnahme der Post bedingte Zeitaufwand erfaßt wird. Es ist daher nur der Zeitpunkt rechtserheblich, zu dem die Übergabe des Schriftstückes AN DIE POST erfolgte und das zur Beförderung übernommene Schriftstück von der Postanstalt in Behandlung genommen wurde (Hinweis E , 273/63, VwSlg 3040 F/1964).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1971000469.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-52807