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VwGH 30.09.1950, 0466/48

VwGH 30.09.1950, 0466/48

Rechtssatz


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Normen
AVG §69;
VwGG §42 Abs3;
RS 1
Der Aufhebung eines gesetzwidrigen Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof kommt gem § 42 Abs 3 VwGG dieselbe Wirkung zu, wie der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 69 AVG; die Rechtssache tritt in das Stadium des Verwaltungsverfahrens zurück, in dem sie sich vor Erlassung des aufgehobenen Bescheides befunden hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1950:1948000466.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-52801