VwGH 30.09.1950, 0466/48
VwGH 30.09.1950, 0466/48
Rechtssatz
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Normen | AVG §69; VwGG §42 Abs3; |
RS 1 | Der Aufhebung eines gesetzwidrigen Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof kommt gem § 42 Abs 3 VwGG dieselbe Wirkung zu, wie der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 69 AVG; die Rechtssache tritt in das Stadium des Verwaltungsverfahrens zurück, in dem sie sich vor Erlassung des aufgehobenen Bescheides befunden hat. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1950:1948000466.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-52801