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VwGH 14.04.1967, 0462/66

VwGH 14.04.1967, 0462/66

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Führt ein Steuerpflichtiger, der Anspruch darauf erhebt, daß ein Teil der Aufwendungen für seinen Personenkraftwagen als Betriebsausgabe anerkannt wird, kein Fahrtenbuch und kann er den Umfang seiner aus beruflichen Gründen unternommenen Fahrten auch nicht annähernd glaubhaft machen, so ist die Behörde zur Schätzung des betrieblichen Anteils dieser Aufwendungen berechtigt (Hinweis: Der Bf war Augenarzt und beantragte, einen 80%igen Anteil seiner Kraftfahrzeugsausgaben als Betriebsausgaben anzuerkennen; diese Quote wurde von der Behörde für einen Facharzt (gemessen am praktischen Arzt) für zu hoch angesehen).

*

E , 1924/57 #1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/06/19 1924/57 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000462.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-52797