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VwGH 07.06.1957, 0458/55

VwGH 07.06.1957, 0458/55

Rechtssatz


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Norm
EStG 1953 §4 Abs1;
RS 1
Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit. Die Behörde hat einer ABFINDUNGSSUMME, den die Beschwerdeführer in einem RÜCKSTELLUNGSVERFAHREN zur Abwehr der Räumung des Geschäftslokales gezahlt hat, die gewinnmindernde Wirkung versagt.

*

E , 0458/55 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1955000458.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-52789