VwGH 07.06.1957, 0458/55
VwGH 07.06.1957, 0458/55
Rechtssatz
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Norm | EStG 1953 §4 Abs1; |
RS 1 | Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit. Die Behörde hat einer ABFINDUNGSSUMME, den die Beschwerdeführer in einem RÜCKSTELLUNGSVERFAHREN zur Abwehr der Räumung des Geschäftslokales gezahlt hat, die gewinnmindernde Wirkung versagt. * E , 0458/55 #1; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1957:1955000458.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-52789