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VwGH 24.09.1963, 0437/62

VwGH 24.09.1963, 0437/62

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Gewinnanteile (hier: Anteile eines Regisseurs an den Einspielergebnissen der Filme), die zur vertraglich vereinbarten Entlohnung für aktive Dienstleistungen gehören, stellen Arbeitslohn iSd § 19 Abs 1 Z 1 EStG 1953 dar, auch wenn sie erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt werden. Sie unterliegen daher der Beitragsleistung zum Ausgleichsfonds für Kinderbeihilfe.

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SW: Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis

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E , 437/62 #1 VwSlg 2932 F/1963

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2932 F/1963;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000437.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-52765