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VwGH 05.11.1962, 0437/61

VwGH 05.11.1962, 0437/61

Rechtssatz


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Norm
ErbStG §8 Abs4
RS 1
Ist der Erblasser an einer offenen Handelsgesellschaft oder KG, zu deren Vermögen auch Liegenschaften gehören, gewesen, dann kann nicht vom Erwerb eines Gesellschaftsanteiles im Erbweg neben der Erschaftsteuer auch noch die Erbschaftssteuererhöhung nach § 8 Abs 4 ErbStG, die im wesentlichen ein Grunderwerbsteueräquivalent darstellt, eingehoben werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2732 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1961000437.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-52764