VwGH 05.11.1962, 0437/61
VwGH 05.11.1962, 0437/61
Rechtssatz
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Norm | ErbStG §8 Abs4 |
RS 1 | Ist der Erblasser an einer offenen Handelsgesellschaft oder KG, zu deren Vermögen auch Liegenschaften gehören, gewesen, dann kann nicht vom Erwerb eines Gesellschaftsanteiles im Erbweg neben der Erschaftsteuer auch noch die Erbschaftssteuererhöhung nach § 8 Abs 4 ErbStG, die im wesentlichen ein Grunderwerbsteueräquivalent darstellt, eingehoben werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2732 F/1962 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1961000437.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-52764