VwGH 11.07.1961, 0405/61
VwGH 11.07.1961, 0405/61
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ein vertraglich vom Mieter zu erbringender Baukostenzuschuß gehört, auch wenn er bei der Beendigung des Mietverhältnisses nach Abzug eines Zwanzigstel für jedes Jahr der tatsächlichen Miete zurückzuzahlen ist, zum Wert, von dem die Mietvertragsgebühr zu ermitteln ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2485 F/1961; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1961000405.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-52723