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VwGH 11.07.1961, 0405/61

VwGH 11.07.1961, 0405/61

Rechtssatz


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Normen
GebG 1957 §26;
GebG 1957 §33 TP5;
RS 1
Ein vertraglich vom Mieter zu erbringender Baukostenzuschuß gehört, auch wenn er bei der Beendigung des Mietverhältnisses nach Abzug eines Zwanzigstel für jedes Jahr der tatsächlichen Miete zurückzuzahlen ist, zum Wert, von dem die Mietvertragsgebühr zu ermitteln ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2485 F/1961;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1961000405.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-52723