VwGH 10.04.1973, 0398/73
VwGH 10.04.1973, 0398/73
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Bei Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter Wirtschaftgüter des Privatvermögens (hier: Kraftfahrzeug) wird man die Zwangsläufigkeit des Aufwandes nur dann bejahen können, wenn sich der Steuerpflichtige der Belastung nicht entziehen kann, wenn ihm also die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des Wirtschaftgutes nicht zuzumuten wäre, wie dies zB im Falle der Zerstörung einer Wohnungseinrichtung der Fall wäre. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4530 F/1973 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1973000398.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-52710