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VwGH 10.04.1973, 0398/73

VwGH 10.04.1973, 0398/73

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Bei Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter Wirtschaftgüter des Privatvermögens (hier: Kraftfahrzeug) wird man die Zwangsläufigkeit des Aufwandes nur dann bejahen können, wenn sich der Steuerpflichtige der Belastung nicht entziehen kann, wenn ihm also die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des Wirtschaftgutes nicht zuzumuten wäre, wie dies zB im Falle der Zerstörung einer Wohnungseinrichtung der Fall wäre.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4530 F/1973
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000398.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-52710