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VwGH 02.07.1971, 0386/71

VwGH 02.07.1971, 0386/71

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Auch Aufwendungen für den GRUNDERWERB zum Zwecke der Errichtung eines Eigenheimes sind als Sonderausgaben absetzbar, aber nur in jenem Ausmaße, welches der generellen Mindesgröße eines Bauplatzes zur Errichtung eines Gebäudes mit dem in § 10 Abs 2 Z 3 lit a EStG 1967 festgelegten Umfang entspricht, dies sind etwa 500-600 m2.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4261 F/1971;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000386.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-52699