VwGH 22.09.1961, 0383/59
VwGH 22.09.1961, 0383/59
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Auferlegung von Stundungszinsen ist keine Strafsanktion für nicht pünktliche Steuerentrichtung. Die Rechtmäßigkeit der Auferlegung kann nur im Rahmen der Anfechtung eines die Auferlegung von Stundungszinsen aussprechenden Bescheides über Zahlungserleichterungen bekämpft werden, nicht aber im Rahmen eines Verfahrens über die Nachsicht dieser Stundungszinsen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2491 F/1961; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1959000383.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-52694