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VwGH 22.09.1961, 0383/59

VwGH 22.09.1961, 0383/59

Rechtssatz


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Normen
BAO §212 Abs1;
BAO §236 Abs1;
RS 1
Die Auferlegung von Stundungszinsen ist keine Strafsanktion für nicht pünktliche Steuerentrichtung. Die Rechtmäßigkeit der Auferlegung kann nur im Rahmen der Anfechtung eines die Auferlegung von Stundungszinsen aussprechenden Bescheides über Zahlungserleichterungen bekämpft werden, nicht aber im Rahmen eines Verfahrens über die Nachsicht dieser Stundungszinsen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2491 F/1961;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1959000383.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-52694