VwGH 04.07.1979, 0364/79
VwGH 04.07.1979, 0364/79
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Berufungsbehörde verletzt in Ansehung der Bestimmung des § 237 Abs 1 LAO Wr (= § 305 Abs1 BAO) ihre Zuständigkeit, wenn sie im Berufungsverfahren ausspricht, daß eine von der Abgabenbehörde erster Rechtsstufe auf § 227 LAO Wr (= § 293 BAO) gestützte Berichtigung eines Abgabenbescheides als eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen anzusehen sei. |
Normen | WasserversorgungsG Wr 1960 §11; WasserversorgungsG Wr 1960 §20; |
RS 2 | Seit dem durch Art 1 Z 3 des Gesetzes vom , LGBl für Wien Nr 5/1976, normierten Entfall des § 21 Wr WasserversorgungsG mangelt es an einer positiven Vorschrift über die Herabsetzung von Wasserbezugsgebühren aus Rechtsgründen für auf Rohrgebrechen an der Innenanlage zurückzuführende Wasserverluste. Die Wasserbezugsgebühren sind grundsätzlich nach dem von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler zu ermitteln. |
Norm | LAO Wr 1962 §224 Abs2; |
RS 3 | § 224 Abs 2 LAO Wr setzt die Identität der Sache im erstinstanzlichen Verfahren und im Rechtsmittelverfahren voraus (Hinweis E , 1708/51, VwSlg 841 F/1950). |
Norm | VwRallg; |
RS 4 | Ein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung besteht nicht. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0074/49 B VwSlg 808 A/1949 RS 3 |
Normen | VwGG §42 Abs2 litb; VwGG §42 Abs2 Z2 impl; WasserversorgungsG Wr 1960 §11; WasserversorgungsG Wr 1960 §20; |
RS 5 | Die Unzuständigkeit der belangten Behörde führt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch dann, wenn sie vom Beschwerdeführer nicht geltend gemacht wurde, zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0171/48 E VwSlg 1232 A/1950 RS 4 |
Norm | WasserversorgungsG Wr 1960 §15; |
RS 6 | Der Wasserabnehmer ist verpflichtet, aktiv tätig zu werden und dafür zu sorgen, dass Rohrgebrechen an seiner Leitung schon im Anfangsstadium erkannt und von einem nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugten Gewerbetreibenden behoben werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5394 F/1979 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1979000364.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-52677