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VwGH 14.01.1950, 0363/46

VwGH 14.01.1950, 0363/46

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die Verwaltungsbehörde darf ein Beweismittel nur dann von vorherein ablehnen, wenn der Beweisgegenstand für die zu treffende Entscheidung unerheblich oder das Beweismittel an sich unzulässig ist (Hinweis E , 479/46, VwSlg 552 A/1948 und E , 0185/46, VwSlg 587 A/1948).
Normen
AVG §38;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VerbotsG 1947 §14;
RS 2
Wenn sich nicht aus dem Spruch, sondern nur aus den Gründen eines strafgerichtlichen Urteiles ergibt, das Gericht habe an der Illegalität eines Beamten keinen Zweifel gehabt, so ist diese Feststellung für die Dienstbehörde im Entlassungsverfahren nach § 14 Verbotsgesetz nicht präjudiziell. Diese kann aber die tatsächlichen Ergebnisse der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Grundlage der eigenen Beweiswürdigung nehmen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1179 A/1950;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1950:1946000363.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-52671

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