VwGH 14.01.1950, 0363/46
VwGH 14.01.1950, 0363/46
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Verwaltungsbehörde darf ein Beweismittel nur dann von vorherein ablehnen, wenn der Beweisgegenstand für die zu treffende Entscheidung unerheblich oder das Beweismittel an sich unzulässig ist (Hinweis E , 479/46, VwSlg 552 A/1948 und E , 0185/46, VwSlg 587 A/1948). |
Normen | |
RS 2 | Wenn sich nicht aus dem Spruch, sondern nur aus den Gründen eines strafgerichtlichen Urteiles ergibt, das Gericht habe an der Illegalität eines Beamten keinen Zweifel gehabt, so ist diese Feststellung für die Dienstbehörde im Entlassungsverfahren nach § 14 Verbotsgesetz nicht präjudiziell. Diese kann aber die tatsächlichen Ergebnisse der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Grundlage der eigenen Beweiswürdigung nehmen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1179 A/1950; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1950:1946000363.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-52671