VwGH 04.10.1973, 0351/73
VwGH 04.10.1973, 0351/73
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | UStG 1959 §3 Abs7; |
RS 1 | Die Fiktion des § 3 Abs 7 UStG kann nur bei Fixgeschäften oder bei echten Kommissionsgeschäften nicht aber bei Versendung auf ein von den Vorräten des Empfängers getrenntes Lager, mit der Verpflichtung desselben, regelmäßig abzurechnen, welche Gegenstände er für Lieferungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entnommen hat, zur Anwendung kommen. Anmerkung: Es handelt sich hier um eine Schweizer Firma, welche sich mit der Erzeugung und dem Vertrieb von Ölbrennern befasst und bei einer Firma in Österreich ein Ersatzteillager unterhält. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4585 F/1973 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1973000351.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-52653