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VwGH 18.03.1971, 0349/70

VwGH 18.03.1971, 0349/70

Rechtssatz


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Norm
UStG 1959 §7 Abs6;
RS 1
Die Veräußerung der wesentlichen Grundlagen des bisherigen Betriebes ist auch dann als Geschäftsveräußerung im ganzen anzusehen, wenn die Veräußerung an mehrere Abnehmer erfolgt. Entscheidend ist, daß die wesentlichen Grundlagen des Betriebes und nicht nur der Verkauf von Maschinen, Werkzeugen und Vorräten allein die unter Umständen auch in dem Betriebszweck dienenden Investitionen der Betriebsräume bestehen können, auf den Erwerber übergehen und dieser zur Fortführung des bisherigen Betriebes dadurch in der Lage ist (hier: Möbelerzeugung).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4201 F/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000349.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-52646