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VwGH 04.05.1971, 0347/70

VwGH 04.05.1971, 0347/70

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Erscheint ein Wirtschaftsgut, das weder notwendiges Privatvermögen noch auch notwendiges Betriebsvermögen ist (zB ein Grundstück), als Aktivpost in der Bilanz und werden die damit zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge auf Gewinnkonto und Verlustkonto gebucht, so geht der Wille des Kaufmannes erkennbar dahin, das Wirtschaftsgut als Teil des Betriebsvermögens zu behandeln.

*

E , 347/70 #1 VwSlg 4228 F/1971

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4228 F/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000347.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-52639