VwGH 04.05.1971, 0347/70
VwGH 04.05.1971, 0347/70
Rechtssatz
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Norm | EStG 1967 §5; |
RS 1 | Erscheint ein Wirtschaftsgut, das weder notwendiges Privatvermögen noch auch notwendiges Betriebsvermögen ist (zB ein Grundstück), als Aktivpost in der Bilanz und werden die damit zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge auf Gewinnkonto und Verlustkonto gebucht, so geht der Wille des Kaufmannes erkennbar dahin, das Wirtschaftsgut als Teil des Betriebsvermögens zu behandeln. * E , 347/70 #1 VwSlg 4228 F/1971 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4228 F/1971 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1970000347.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-52639