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VwGH 25.03.1971, 0344/71

VwGH 25.03.1971, 0344/71

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Ist ein Gesellschaftsvertrag rechtswirksam zustandegekommen und wurde vereinbart, daß die Gesellschaft in einem bestimmten späteren Zeitpunkt wirksam werden soll, so ist eine vor diesem späteren Zeitpunkt getroffene Vereinbarung, die Gesellschaft doch nicht zur Wirkung gelangen zu lassen, nicht geeignet, die einmal eingetretene Gebührenschuld zu beseitigen (Hinweis E , 624/51, VwSlg 775 F/1953).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4208 F/1971;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1971000344.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-52633