VwGH 25.03.1971, 0344/71
VwGH 25.03.1971, 0344/71
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Ist ein Gesellschaftsvertrag rechtswirksam zustandegekommen und wurde vereinbart, daß die Gesellschaft in einem bestimmten späteren Zeitpunkt wirksam werden soll, so ist eine vor diesem späteren Zeitpunkt getroffene Vereinbarung, die Gesellschaft doch nicht zur Wirkung gelangen zu lassen, nicht geeignet, die einmal eingetretene Gebührenschuld zu beseitigen (Hinweis E , 624/51, VwSlg 775 F/1953). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4208 F/1971; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1971000344.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-52633