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VwGH 07.10.1977, 0340/77

VwGH 07.10.1977, 0340/77

Rechtssätze


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Norm
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;
RS 1
Das Abstellen eines mehrspurigen Kfz in einer Kurzparkzone über die angekreuzte Parkzeit hinaus stellt objektiv eine Verkürzung der Parkometerabgabe dar (Hinweis E , 1295/56 und E , 1210/76).
Norm
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;
RS 2
Solange im Verwaltungsverfahren nichts vorgebracht wird, das darzutun vermöchte, daß der Abgabepflichtige durch höhere Gewalt oder sonst durch unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse gehindert war, die Kurzparkzone nach Ende der angekreuzten Parkzeit zu verlassen, kann davon ausgegangen werden, daß die Verkürzung fahrlässig erfolgte.
Norm
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;
RS 3
Eine Bestrafung wegen Übertretung straßenpolizeilicher Vorschriften (insbesondere der Parkscheiben-Verordnung) schließt eine Bestrafung wegen Verkürzung der Parkometerabgabe nicht aus.
Norm
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;
RS 4
Ausführungen zur Frage der "SCHEINBAREN IDEALKONKURRENZ" zwischen Übertretungen der Parkscheibenverordnung und Übertretungen des Parkometergesetzes.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5170 F/1977
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000340.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-52629