VwGH 07.02.1966, 0325/65
VwGH 07.02.1966, 0325/65
Rechtssätze
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Norm | BauO Wr §129 Abs4; |
RS 1 | Sicherungsmaßnahmen können auch bei zum Abbruch bestimmten Baulichkeiten angeordnet werden. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0736/62 E RS 1 |
Norm | BauO Wr §129 Abs4; |
RS 2 | Bei einem baupolizeilichen Auftrag, der als vorläufige Sicherungsmaßnahme zur Hintanhaltung einer Gefahr notwendig ist, kann die Frage der Wirtschaftlichkeit nicht aufgeworfen werden. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2465/51 E RS 1 |
Norm | BauO Wr §129 Abs4; |
RS 3 | Eine Sicherungsmaßnahme muß nicht immer den Charakter einer provisorischen Maßnahme tragen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1966:1965000325.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-52611