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VwGH 19.11.1970, 0316/69

VwGH 19.11.1970, 0316/69

Rechtssätze


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Normen
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §16 Abs2;
RS 1
Wenn das kaufgegenständliche Grundstück in der Natur eindeutig bestimmt wurde und zwischen den Vertragspartnern eine Einigung über den Preis zustandegekommen ist, liegt ein Kaufvertrag vor. *

E , 316/69 #1 VwSlg 4147 F/1970
Normen
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §16 Abs2;
RS 2
Ausführungen hinsichtlich der Vereinbarung eines Kaufes unter einer aufschiebenden Bedingung, wenn für das Grundstück seine bestimmte Art der Verbauungsmöglichkeit gewährleistet sein muß, ein Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan jedoch noch nicht vorliegt.

*

E , 316/69 #2 VwSlg 4147 F/1970

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4147 F/1970;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000316.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-52594